Nackte mädchen im bett nutten in rheinland pfalz
Freitag 1st, März 10:26:10 Pm

Chronos8 |
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47 jaar vrouw, Stier |
Oberhausen, Germany |
Koreanisch(Mittlere), Hindi(Grundstufe) |
Tester, Fotograf, Parodontologe |
ID: 9899368897 |
Freunde: jpadilla, nirzaranz |
Profil | |
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Sex | Frau |
Kinder | 4 |
Höhe | 173 cm |
Status | Frei |
Bildung | Der Durchschnitt |
Rauchen | Nein |
Trinken | Nein |
Kommunikation | |
Name | Leah |
Profil anzeigen: | 4885 |
Telefonnummer: | +4930687-883-26 |
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Beschreibung:
Alsfeld ks. Schwierige Familienverhältnisse, Eltern, die Grenzen überschreiten und damit eine innige Mädchenfreundschaft zerstören – schwerer Stoff war am Donnerstag am Amtsgericht Alsfeld zu bearbeiten. Am Ende sahen es Staatsanwältin, Nebenklagevertreterin und Richterin als erwiesen an, dass der angeklagte Jährige im April oder Mai vergangenen Jahres eine Übernachtungsfreundin seiner jetzt jährigen Stieftochter sexuell genötigt hat.
Der Mann war nach einem gemeinsamen Kartenspiel, an dem auch seine Ehefrau teilnahm, nackt ins Zimmer der Mädchen gegangen. Dort habe er eine Nachttischlampe angeknipst und vor dem zur Tatzeit jährigen Gast onaniert. Der Mann hatte am erstenVerhandlungstag die Vorwürfe abgestritten. Er sei nach dem gemeinsamen Kartenspielen duschen gegangen und habe nicht mitbekommen, dass sich die Mädchen schlafen legen wollten.
Dann habe seine Frau ihn gebeten, die Mädchen schlafen zu lassen. Seine Stieftochter versuchte, den Angeklagten zu entlasten. Er habe geklopft, nackt im Türrahmen gestanden und wegen des Kartenspielens gefragt. Dann sei ihre Mutter eingeschritten. Es komme öfter einmal vor, dass ihr Stiefvater sich nach dem Duschen oder im Sommer nackt in der Wohnung aufhalte.
Man war auch schon einmal mit den Kindern zu einem FKK-Strand gefahren. Mit der ehemaligen besten Freundin wolle sie nichts mehr zu tun haben. Auf mehrfache Nachfragen, warum sie sich so genau an einen doch zunächst eher gewöhnlichen Abend erinnern könne, meinte sie, das Geschehen laufe wie ein Film vor ihrem inneren Auge ab. Die Ehefrau des Angeklagten sagte, sie könne sich genau erinnern, man habe Karten gespielt und dazu Bacardi, Sekt und selbstgemachten Pflaumenschnaps getrunken.
Auch die Mädchen habe man zwei Schnäpse und Sekt trinken lassen. Ihr Mann habe dann nach der Dusche die Mädchen gefragt, ob sie noch eine Runde Karten spielen wollten. Sie hätte dann gesagt, er solle sie schlafen lassen. Die Geschichte war aufgeflogen, weil sich die Freundin ihrer Mutter anvertraut hatte, sie aber bat, die Sache nicht weiter zu erzählen, weil die Freundschaft der Mädchen sonst auf dem Spiel stehe.
Nach Rücksprache mit Familienhelferin und Jugendamt kam man überein, die Angelegenheit zunächst nicht anzuzeigen, um nicht für einen Riesenwirbel zu sorgen und die Familie samt Kindern der sozialen Ächtung preiszugeben. Dafür sollte aufgepasst werden und die Jährige nicht mehr bei ihrer Freundin übernachten. Das Übernachtungsverbot unterliefen die Mädchen aber hin und wieder heimlich.
Den Stein wieder ins Rollen brachte rund ein halbes Jahr später ein Aufsatz, den die Freundin im Deutschunterricht schreiben sollte. Der Inhalt des Aufsatzes rief eine schockierte Lehrerin auf den Plan, handelt er doch von der Vergewaltigung eines Mädchens durch ihren Stiefvater. Nun geriet die andere Familie unter Verdacht, die das strikt zurückwies und es kam heraus, dass die Stieftochter des Angeklagten die eigentliche Verfasserin war.
Nun sah sich das Jugendamt genötigt, eine Anzeige in die Wege zu leiten, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Ehefrau des Angeklagten hatte zuvor mit ihrer Tochter geschimpft, sie könne doch diesen Aufsatz nicht abgeben. Sie habe ihre Tochter dazu befragt, diese habe gesagt, ihr Stiefvater sei nie zudringlich geworden, das sagte das Mädchen auch vor Gericht.
Die Mädchen räumten ein, dass sie schon einmal einen in der Wohnung der anderen Familien entwendeten Pornofilm im Haus des Angeklagten angeschaut hätten, ob wirklich zusammen mit dem Angeklagten und seiner Frau, wie das Opfer später gesagt hatte, oder ob das eine Schutzbehauptung war, blieb offen. Auf jeden Fall berichte die Stieftochter des Angeklagten ein, die Mädchen hätten ihn und seine Frau mal aufgefordert, vor ihnen Sex zu machen.
Die Kusine der Stieftochter bestätigte, das Opfer habe ihr von den Vorfall erzählt und dabei glaubhaft geklungen. Sie selbst konnte sich erinnern, dass sie in der Familie des Angeklagten mal als Babysitterin tätig war, als das Ehepaar spätnachts aus der Kneipe kam. Der stark betrunkene Angeklagte habe vor ihren Augen seine Ehefrau offensiv zum Sex animieren wollen, diese habe darauf verwiesen, doch besser ins Bad oder Schlafzimmer zu gehen.
Die Mutter des Opfers berichte, was ihre Tochter ihr erzählt hatte. Um die Freundschaft der Mädchen nicht zu gefährden und weil die Stieftochter des Anklagten auch schon einmal berichtet habe, sie werde geschlagen, habe sie sich zunächst auf das Stillhalteabkommen eingelassen. Ein Kripobeamter, der das Opfer befragt hatte, schilderte ihre Aussage als sehr glaubwürdig. Das bestätigte auch die Familienhelferin.
Der Verteidiger hielt dagegen, es mache doch stutzig, dass das Mädchen trotz des Vorfalls wieder in die Wohnung des Angeklagten gegangen sei. Die Motivation für seinen Mandanten sei nur das Kartenspielen gewesen. Weil erhebliche Zweifel an einer Täterschaft bestünden, beantragte er Freispruch. Das Verhalten des Angeklagten vor dem Gast sei eine Unverschämtheit gewesen und werfe ein Licht auf ein problematisches Milieu.
Besonders bitter sei, dass die Freundschaft der Mädchen zerstört ist. Das könnte Sie auch interessieren. Mehr zum Thema Alsfeld. Kommentare Kommentar verfassen.
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